KC Mehr wie 9 geht nicht

Satzung & Regelwerk

Wie so viele Kegelclubs vor uns, haben auch wir uns eine Satzung auferlegt, welche die Grund­regeln und -prinzipien des KC Mehr wie 9 geht nicht festlegen. Weitere Regeln sind durch den Strafenkatalog und die jeweiligen Spielregeln abgedeckt.

§ 1 Präambel

Lass’t schäpern!

§ 2 Ziele

Ziel des KC Mehr wie 9 geht nicht ist die regelmäßige Ausübung des Kegelsports in einem geselligen Rahmen.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Kegelbruder (vulgo: Mitglied) ist jeder, dessen Aufnahmeantrag in einer freien, demokratischen Wahl ohne Gegenstimme von allen übrigen Kegelbrüdern an­genom­men wird und der einen würdigen Aufnahmeritus erfolgreich absolviert.
  2. Vorraussetzung für eine Mitgliedschaft ist, dass der Antragsteller dem männlichen Geschlecht angehört, er einen in jeder Hinsicht makellosen Ruf besitzt und diese Satzung anerkennt. Der neue Kegelbruder hat einen angemessenen Einstand zu entrichten und ist verpflichtet, den jährlichen Beitrag zu begleichen, um in den vollen Genuss der Clubmitgliedschaft zu kommen.
  3. Eine Mitgliedschaft im KC Mehr wie 9 geht nicht kann durch einstimmigen Mehrheits­beschluss gekündigt werden oder durch freiwilligen Austritt erfolgen. In beiden Fällen werden die bis dahin geleisteten Ein­zahlungen nicht zurückerstattet. Die Einzahlungen verbleiben im Besitz der Kegelkasse.
  4. Bei freiwilligem Austreten kann für hohe Verdienste der Titel des Ehrenkegelbruders verliehen werden. Ein Ehrenkegelbruder darf ohne Vorankündigung an allen Kegel­aktivitäten teilnehmen. Zu entrichten sind dieselben Strafen wie bei gewöhnlichen Kegelbrüdern. Bei Entscheidungen hat der Kegelbruder jedoch kein Stimmrecht mehr, sondern lediglich vermittelnde Funktion.
  5. Alle Entscheidungen im Zirkel der Kegelbrüder funktionieren nach dem Prinzip der »monarchischen Demokratie«: Alle Entscheidungen und Unklarheiten werden durch einfache Mehrheit geregelt, bei Stimmgleichstand entscheidet die Stimme des amtierenden Königs.

§ 4 Kegeltermin

  1. Gekegelt wird in der Regel einmal im Monat, im Abstand von jeweils rund vier Wochen. Der Kegelabend beginnt spätestens um 20:00 Uhr und endet offiziell um 23:00 Uhr. Eine Verlängerung oder Verkürzung des Kegelabends kann im Laufe des Abends beschlossen werden, wenn alle Kegelbrüder dafür stimmen und die Leitung der Kegel­lokalität (§ 5 Abs. 1) dem zustimmt.
  2. Sollten Kegelbrüder aufgrund bedeutender Ereignisse verhindert sein, sollte der Kegeltermin auf einen anderen Termin im Monat verschoben werden. Der Antrag auf Verschiebung sollte rechtzeitig diskutiert werden.

§ 5 Kegellokalität

  1. Gekegelt wird auf der Kegelbahn des traditionsreichen Landgasthofes Haus Lutgen, Paulisweg 40 in Waldfeucht-Haaren.
  2. Kann die Lokalität aufgrund von Betriebs­ferien, Feiertagen, Wartungsarbeiten, Naturkatastrophen usw. nicht genutzt werden, sollte der Kegeltermin auf einen anderen Termin im Monat verschoben werden. Der Antrag auf Verschiebung sollte rechtzeitig diskutiert werden.

§ 6 Kleiderordnung

  1. Jeder Kegelbruder besitzt einen Kegelzwirn (dunkelgrünes Polo-Shirt), der beim Kegeln und nach Absprache gemäß § 13 Abs. 4 zu tragen ist.
  2. Verstoß gegen Abs. 1 wird mit einer Strafe verbüßt.

§ 7 Verspätungen/​Fernbleiben

  1. Verspätet sich ein Kegelbruder zu jeglicher Art von Treffen im Rahmen des Kegelclubs, muss ein anderer Kegelbruder informiert werden. Dieser Kegelbruder hat dann die Pflicht, die übrigen anwesenden Kegel­brüder über die zwingenden Gründe der Verspätung des anderen zu informieren.
  2. Bleibt ein Kegelbruder dem Kegeln fern, muss ein anderer Kegelbruder informiert werden. Dieser Kegelbruder hat dann die Pflicht, die übrigen anwesenden Kegelbrüder über die zwingenden Gründe des Nichterscheinens des anderen zu informieren.
  3. Bleibt ein Kegelbruder dem Kegeln unentschuldigt fern oder sollte ein Kegel­bruder das Kegeln notgedrungen früher verlassen müssen, so können die übrigen anwesenden Kegelbrüder über eine mögliche Strafe abstimmen.

§ 8 Gastkegler

  1. Männliche Gastkegler sind immer willkommen, solange die Gesamt­anwesenheit auf der Bahn ein reibungsloses Spiel ermöglicht.
  2. Gastkegler sind am Tag der Club­meister­schaft sowie beim Königskegeln nicht gestattet.
  3. Gastkegler zahlen eine Startgebühr von 5,– € sowie die festgelegten Strafen.
  4. Sie haben die Strafen entweder zu zahlen oder ein Kegelbruder hat für diese zu bürgen.

§ 9 Kegelspiele

  1. Alle Kegelspiele werden nach den aus der Altväterzeit überlieferten, allseits bekannten Spielregeln ausgeführt.
  2. Die Holzzahl wird grundsätzlich so notiert, wie sie auf der Anzeige aufleuchtet. Ausgenommen ist bei Kranzwertung der Wurf eines Kranzes, welcher 12 Holz zählt, sowie eines Naturkranzes, welcher 16 Holz zählt.
  3. Sonderregeln legen die jeweiligen Spiel­regeln sowie der Strafenkatalog fest; Spielregel bricht Strafe.

§ 10 Finanzielle Beiträge

  1. Der jährliche Beitrag beträgt für jedes Mitglied 120,– € und wird zur Bezahlung der Bahn sowie für die jährlichen Ausflüge verwendet. Anfallende Differenzen werden in der Kegelkasse angespart.
  2. Der Jahresbeitrag muss zu Jahresbeginn oder in adäquater Staffelung eingezahlt werden. Kegelbrüder, die zu spät ihren Beitrag entrichten, werden ermahnt und durch eine Strafe zur Kasse gebeten oder – bei vorheriger Abstimmung – im schlimmsten Fall aus dem Kegelclub ausgeschlossen.
  3. Strafen sind dem Strafenkatalog zu entnehmen. Mit einfachem mehrheitlichen Beschluss können Strafmaße jederzeit geändert bzw. angepasst werden; nicht anwesende Kegelbrüder müssen hierüber informiert werden.
  4. Strafen sind grundsätzlich sofort zu begleichen. Sollte der Kegelbruder finanziell dazu nicht in der Lage sein, werden die Strafen aufgeschrieben und sind beim nächsten Kegeltermin unaufgefordert bei Spielbeginn zu zahlen.
  5. Auch Kegelbrüder müssen einmal hin­scheiden. Nach dem Ableben der übrigen Mitglieder geht die Kasse an den letzten verbliebenen Kegelbruder des Clubs mit dem Gebot, alleine den gesamten finanziellen Inhalt zu vertrinken.

§ 11 Sach­beschädigung

Mutwillige Beschädigung von Clubeigentum oder Eigentum der Kegelgaststätte kann neben der Zahlung der Instandsetzungskosten mit einer Strafe belegt werden.

§ 12 Kegeltour

  1. Das in der Kegelkasse sowie auf dem Kegelkonto angesparte Geld wird für eine Kegeltour verwendet, die von den Kegelbrüdern reihum zu organisieren ist. Der übliche Betrag zur Organisation einer Kegeltour liegt bei 250,– €, kann jedoch nach einstimmigen Beschluss aller anwesenden Kegelbrüder erhöht werden, sofern erforderlich.
  2. Zu beachten ist, dass sich während der Kegeltour kein Kegelbruder strafbar macht (z.B. durch Trunkenheit am Steuer).
  3. Festgelegte Termine für Kegeltouren sind der Samstag nach dem Königskegeln sowie der erste Samstag im November. Sollte aufgrund von Umständen keine Kegeltour an diesen Terminen möglich sein, ist der Ersatztermin der Kegeltour so zu wählen, dass jeder Kegelbruder teilnehmen kann; dies ist rechtzeitig bekannt zu machen.
  4. Kegelbrüder nach § 3 Abs. 4 haben bei Teilnahme die Eigenkosten der Kegeltour abzüglich der Einlagen aus der Kasse zu tragen.

§ 13 Festivitäten

  1. Bei Feiern eines Kegelbruders sind grundsätzlich alle Mitglieder des KC Mehr wie 9 geht nicht einzuladen.
  2. Die Einladung der Kegelbrüder erfolgt schriftlich oder mündlich und hat mindestens eine Woche vorher zu erfolgen.
  3. Bei besonderen Anlässen organisieren die Kegelbrüder für ihren Kegelbruder eine dem Anlass entsprechende Aktion.
  4. Der Gastgeber alleine oder die Kegelbrüder mit mehrheitlichem Beschluss entscheiden, ob zu diesem Anlass in Kegelzwirn nach § 6 Abs. 1 zu erscheinen ist. Der Gastgeber darf selbst entscheiden, ob er zu diesem Anlass ebenfalls das Kegelshirt tragen will.

§ 14 Königskegeln

  1. Das Königskegeln wird jährlich im April durchgeführt und beginnt um 20 Uhr.
  2. Da an diesem Kegelabend keine Strafen aufgeschrieben werden, kann von jedem Kegelbruder ein freiwilliger Pauschalbetrag gezahlt werden, um die Kasse zu füllen.
  3. Der Sieger wird zum Clubkönig (»König«) deklariert, von den anderen Kegelbrüdern angemessen gehuldigt und erhält den Wanderpokal sowie das Königsshirt des KC Mehr wie 9 geht nicht.
  4. Der König ist verpflichtet, zum Einstand seines Königtums den übrigen Kegel­brüdern nach seiner Huldigung eine Schnapsrunde auszuschenken.
  5. Der König soll das Königsshirt zu jedem Kegeln bis zum nächsten Königskegeln tragen.
  6. Der König hat eine Königsfeier zu organisieren, die aus der Kegelkasse in einem von allen Kegelbrüdern festgelegten finanziellen Rahmen abgegolten wird.

§ 15 Clubmeister­schaft

  1. Während der Kegelsaison (zwölf Monate ab Oktober) findet ein Pokalwettbewerb zwischen allen Kegelbrüdern des Kegel­clubs statt.
  2. Spieltag ist jeder reguläre Kegeltermin einschließlich des Königskegelns. Treffen sich die Kegelbrüder zu einem irregulären Kegeltermin (z.B. einem auswärtigen Gastkegeln), ist dieser vom Pokalwettbewerb ausgeschlossen.
  3. An jedem Spieltag finden maximal sechs Spiele für den Pokalwettbewerb statt. Die Spiele sollen vorher festgelegt und zu Beginn des Kegelabends mit den jeweiligen Regeln bekannt gegeben werden.
  4. Die Ergebnisse dieser Spiele werden einvernehmlich notiert und veröffentlicht.
  5. Mit Abschluss der Kegelsaison im September wird derjenige zum Clubmeister gekürt, dessen Ergebnis in der Summe am höchsten ist. Wie schon dem König, so ist auch ihm angemessen zu huldigen und ein Pokal zu überreichen.
  6. Bei zwei oder mehr Siegern mit gleicher Punktzahl entscheidet ein Stichkegeln, bei dem abwechselnd drei Mal in die Vollen gekegelt wird. Dies wiederholt sich solange, bis ein Sieger feststeht.

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